Dr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung.
Mit dem am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der "Nachfolge-Verordnungen" (= der sogenannten "Lockerungsverordnung") für verfassungswidrig erklärt.
Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die "alternativlosen" Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Was hältst du davon ?
Wir sind gespannt auf deine Rückmeldung und freuen uns über deinen Kommentar.
Mit erfüllten Grüßen
aus dem Vereinssekretariat